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Das Recht am eigenen Bild

 



Kaum ein Hobbyfotograf macht sich Gedanken über die rechtliche Regelung aufgenommener Fotos. Spätestens dann, wenn man Bilder veröffentlicht, in einer Ausstellung oder im Internet, sollte man sich informieren.
Das Gesetz „Kunsturheberrechtsgesetz“ kurz: (KunstUrhG) regelt das Recht am eigenen Bild.
„Fotos dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Innenaufnahmen
Bei Innenaufnahmen oder Aufnahmen von Gegenständen wie Skulpturen im Gebäudeinneren bedarf es der Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers sowie des Inhabers des Hausrechts, bei solchen Aufnahmen kann man sich also nicht auf die Panoramafreiheit berufen.
Wenn sich also eine moderne Skulptur in einem Kircheninnenraum befindet, kann die Erlaubnis der Kirchengemeinde als Eigentümerin der Skulptur nicht die erforderliche Erlaubnis des Inhabers der Rechte (etwa des Bildhauers bzw. dessen Erben) ersetzen.
Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild sind:
a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen. Ausnahmen :Beiwerk d) Panoramafreiheit
Als Beiwerk bezeichnet man im Recht Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf einem Bild befinden.
Auch die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben.
Löschungsanspruch hat derjenige, der in seiner Privat- oder Intimsphäre verletzt wird (beispielsweise durch eine heimliche Webcam auf einer Toilette oder mit einem Fotohandy am FKK-Strand).Die fotografierte Person kann auch dann Löschung des Bildes verlangen, wenn sie Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen.
Wichtig! Bei Fotos von Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Eltern einzuholen.
Link`s: http://de.wikipedia.org/wiki/Kunsturhebergesetz http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/167-recht-am-eigenen-bild-personenfoto
,
Hier eine Mustervertrag: http://www.dokufoto.de/nachrichten/wp-content/uploads/2011/foto-model-release-vertrag-fotograf.pdf

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